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Anmeldung und Kosten

Kostenübernahme über die Grundversicherung

Kosten: Mit einer ärztlichen Anordnung ist die Übernahme der Kosten für Psychotherapie und Diagnostik über die Grundversicherung möglich (bitte selbstgewählte Franchise und 10% Selbstbehalt der Kosten beachten). 

 

Anmeldung: Für eine Kostenübernahme über die Grundversicherung brauchen Sie eine ärztliche Anordnung für psychologische Psychotherapie, ausgestellt durch die/den Hausärztin/Hausarzt oder eine psychiatrische Fachstelle. Bitte beachten Sie dabei ihr Versicherungsmodell. Gerne können Sie die Therapieanfrage per Mail (nadja.doerig@psychologie.ch) stellen und die Problematik kurz beschreiben. 

 

Kostendeckung als Selbstzahler:in

Insbesondere bei hohen Franchisen und kurzer Therapiedauer und/oder gewünschter Unabhängigkeit von den Krankenkassen lohnt es sich die Kosten privat zu übernehmen. Dadurch entfallen Anordnungen, Kostengutsprachen und es stehen auch keine Diagnosen oder Berichte an Aussenstehende (z.B. Krankenkassen oder anordnene Instanzen) an. Die Honorare für Beratung und Paartherapie/-beratung können nur als Selbstzahler:in vergütet werden.

 

Kosten: 

  • Die Einzelsitzung (60 Min.) inklusive Vor- und Nachbereitung kostet 230 CHF.  

  • Die Paarsitzung/das Mehrpersonen-Setting (60 Min.) inklusive Vor- und Nachbereitung kostet 260 CHF.

  • Leistungen auf Ihren Wunsch, wie die Erstellung von Berichten, Korrespondenz mit Angehörigen oder Mitbehandelnden werden zusätzlich verrechnet.

  • Die ADHS-Abklärung umfasst drei diagnostische Gespräche, standardisierte Fragebogenverfahren, einen ausführlichen Bericht, sowie eine kurze Abschlussbesprechung. Der Gesamtaufwand beläuft sich in der Regel auf ca. 1500 CHF.

 

Anmeldung: Für eine Anmeldung als Selbstzahler:in schreiben Sie mir bitte eine Mail mit einer kurzen Beschreibung der Problematik. 

 

Terminabsagen

Termine können kostenlos bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 48 Stunden) und unentschuldigtes Nichterscheinen 150 CHF in Rechnung gestellt werden (keine Deckung durch die Grundversicherung). 

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